Direktinvestitionen im Ausland - vierteljährliche Daten, % des BIP

Ausländische Direktinvestitionen (ADI) sind eine Kategorie von Investitionen, mit denen ein in einer Volkswirtschaft ansässiges Unternehmen (Direktinvestor) eine langfristige Beteiligung an einem Unternehmen (Direktinvestitionsunternehmen) anstrebt, das in einem anderen Wirtschaftsgebiet ansässig ist. „Langfristige Beteiligung“ bedeutet, dass eine dauerhafte Beziehung zwischen dem Direktinvestor und dem Direktinvestitionsunternehmen besteht und dass der Investor einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftspolitik des Unternehmens ausübt. Als langfristige Beteiligung gilt der Erwerb von mindestens 10 % der Stimmrechtsanteile an dem Unternehmen, das Gegenstand der Direktinvestition ist. Die Daten werden in % des BIP ausgedrückt, um die Auswirkungen der unterschiedlichen Größe der Volkswirtschaften der Meldeländer zu eliminieren. Unter Direktinvestitionen fallen folgende Positionen: - Das Beteiligungskapital umfasst Kapitalbeteiligungen an Zweigniederlassungen sowie an Tochtergesellschaften und anderen verbundenen Unternehmen. - Die Position „Reinvestierte Gewinne“ umfasst die Gegenbuchung für den auf den Direktinvestor entfallenden Anteil an den nicht als Dividende ausgeschütteten Erträgen von Tochtergesellschaften oder anderen verbundenen Unternehmen und Erträgen von Zweigniederlassungen, die dem Direktinvestor nicht zugeflossen sind und die unter „Vermögenseinkommen“ erfasst werden. - Schuldtitel. Direktinvestitionen werden hauptsächlich nach dem Richtungsprinzip untergliedert: 1) inländische Direktinvestitionen im Ausland (Direktinvestitionen im Ausland) 2) ausländische Direktinvestitionen im Meldeland (ausländische Direktinvestitionen). Die ausländischen Direktinvestitionen sind Investitionen eines nicht ansässigen Investors in einem Unternehmen, das Gegenstand einer Direktinvestition im Gastland ist; aus der Sicht des Meldelands handelt es sich um eine Einflussnahme durch den ausländischen Direktinvestor im Inland. Ab Oktober 2014 beruhen die entsprechenden Definitionen auf der sechsten Auflage des Zahlungsbilanzhandbuchs (Balance of Payments Manual – BPM 6).

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