Verpackungsabfälle pro Kopf

„Verpackung“ bezeichnet in diesem Zusammenhang alle Erzeugnisse, die aus Stoffen aller Art bestehen, die für die Einschließung, den Schutz, die Handhabung, die Lieferung und die Aufmachung von Waren, von Rohstoffen bis hin zu verarbeiteten Waren, vom Hersteller bis zum Verwender oder Verbraucher verwendet werden. Auch alle zum selben Zweck verwendeten „Einwegartikel“ sind als Verpackungen zu betrachten. „Verpackungsabfall“ Verpackungen oder Verpackungsmaterialien, die unter die Abfalldefinition der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG fallen, ausgenommen Produktionsrückstände (Artikel 3 Absatz 1: „Abfall“ jeden Stoff oder Gegenstand, dessen sich sein Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss).

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