Relativer Medianwert der Armutsgefährdungslücke

Der Indikator wird berechnet als Abstand des medianen Nettoäquivalenzeinkommens der Personen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze zur Armutsgefährdungsgrenze, ausgedrückt als Prozentsatz der Armutsgefährdungsgrenze. Dieser Grenzwert beträgt in jedem Land 60 % des medianen Nettoäquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung. Er wird also nicht einheitlich für die gesamte EU festgelegt. Beim EU-Gesamtwert handelt es sich um einen nach der Bevölkerungszahl gewichteten Durchschnittswert der Zahlen der einzelnen Mitgliedstaaten. Im Einklang mit dem Beschluss des Europäischen Rates wird die Armutsgefährdungsquote bezogen auf die Situation im jeweiligen Land gemessen und nicht anhand eines einheitlichen Schwellenwertes für alle Länder.

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