Straßenverkehrstote nach Straßenart

Der Indikator misst die Zahl der Verkehrstoten, einschließlich der Fahrer und Fahrgäste von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern sowie der Fußgänger. Personen, die innerhalb 30 Tage nach dem Unfall sterben, werden als Verkehrstote gezählt. Nach diesen 30 Tagen kann der Grund für das Versterben anders angegeben werden. Für Mitgliedstaaten, die diese Definition nicht verwenden, werden Korrekturfaktoren angewandt. Als Nenner wird die durchschnittliche Einwohnerzahl des Bezugsjahres (berechnet als arithmetisches Mittel der Bevölkerung am 1. Januar zweier aufeinander folgender Jahre) verwendet (pro 100 000 Personen).

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