Landwirtschaftliche Betriebe mit Viehbestand
Zum Viehbestand zählen die Nutztiere, die sich am Stichtag der Erhebung in unmittelbarem Besitz bzw. unmittelbarer Haltung des Betriebs befinden.
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Zum Viehbestand zählen die Nutztiere, die sich am Stichtag der Erhebung in unmittelbarem Besitz bzw. unmittelbarer Haltung des Betriebs befinden.