Gesamteinnahmen des Staates

Die Gesamteinnahmen des Staates sind im ESVG 2010, §8.100 und Kapitel 20 unter Bezug auf eine Liste von Kategorien definiert: Marktproduktion, Nichtmarktproduktion für die Eigenverwendung, Zahlungen für die Nichtmarktproduktion, Empfangene Produktions- und Importabgaben, Empfangende sonstige Subventionen, Empfangene Vermögenseinkommen, Einkommens- und Vermögenssteuern, Empfangene Nettosozialbeiträge, sonstige laufende Transfers und Vermögenstransfers.

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