Gesamtausgaben des Staates

Die Gesamtausgaben des Staates sind in § 8.100 und Kapitel 20 ESVG 2010 unter Bezug auf eine Liste von Kategorien definiert: Vorleistungen, Bruttoinvestitionen, Arbeitnehmerentgelt, sonstige Produktionsabgaben, Subventionen, zu leistende, Vermögenseinkommen, Einkommens- und Vermögensteuern, monetäre Sozialleistungen, soziale Sachtransfers - gekaufte Marktproduktion, sonstige laufende Transfers, Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche, Vermögenstransfers, zu leistende und Nettozugang an nicht produzierten Vermögensgütern.

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