Außenbeitrag, jeweilige Preise

Der Außenbeitrag (ESVG 2010, 8.68) ist definiert als Differenz zwischen dem Wert der Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen und dem Wert der Einfuhren von Waren und Dienstleistungen. Ein positiver Außenbeitrag signalisiert, dass die Volkswirtschaft mehr exportiert als importiert, und umgekehrt. Ausführlichere Erläuterungen zur Methodik können der Verordnung zum ESVG 2010 (Europäisches System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen) entnommen werden. Saison- und kalenderbereinigte Daten (SCA).

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