Defizit (-) und Überschuss (+) des Staates - jährliche Daten
Das öffentliche Defizit/der öffentliche Überschuss ist im Vertrag von Maastricht definiert als Finanzierungssaldo des gesamten Staatssektors entsprechend dem Konzept der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen, ESVG 95). Der Staatssektor umfasst Zentralstaat, Länder, Gemeinden und Sozialversicherung). Die einschlägigen Definitionen enthält die Ratsverordnung 479/2010, geändert durch die Ratsverordnung 679/2010. Die Zahlen für den Staatssektor sind zwischen den Teilsektoren auf Ebene des Gesamtstaates konsolidiert. Die Reihen werden in Euro und als Prozentsatz des Bruttoinlandprodukts ausgewiesen.
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