Rate der Verwertung von Verpackungsabfällen

Rate der Verwertung bzw. der Verbrennung in Abfallverbrennungsanlagen mit Energierückgewinnung“ für die Zwecke von Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 94/62/EG ist die verwertete oder in Abfallverbrennungsanlagen mit Energierückgewinnung verbrannte Gesamtmenge an Verpackungsabfällen, geteilt durch die Gesamtmenge der angefallenen Verpackungsabfälle.

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