Beschäftigungsquote von Nicht-EU-Bürgern, Altersgruppe der 20-64-Jährigen

Die Erwerbstätigenquotevon Nicht-EU-Bürgern wird berechnet, indem man die Zahl der erwerbstätigen Bürger aus Ländern außerhalb der EU27 (ab 2020) im Alter von 20 bis 64 Jahren durch die Gesamtzahl der Bürgerinnen und Bürger aus Ländern außerhalb der EU27 (ab 2020) in derselben Altersgruppe dividiert. Der Indikator bezieht sich auf die EU-Arbeitskräfteerhebung.

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