Quote der dauerhaften Armutsgefährdung
Anteil von Personen mit einem verfügbaren Äquivalenzeinkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle im laufenden Jahr und in mindestens zwei von drei vorangegangenen Jahren. Der Grenzwert ist auf 60 % des nationalen verfügbaren Median-Äquivalenzeinkommens (nach Sozialleistungen) festgelegt.
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