Sozialschutzeinnahmen nach Einnahmenart

Die Einnahmen der Sozialschutzsysteme umfassen Sozialbeiträge, staatliche Zuweisungen und sonstige Einnahmen. Die Sozialbeiträge der Arbeitgeber sind die von den Arbeitgebern erbrachten Aufwendungen zur Begründung der Anspruchsberechtigung auf Sozialleistungen für Arbeitnehmer, ehemalige Arbeitnehmer und ihre Unterhaltsberechtigten. Die Sozialbeiträge der Arbeitnehmer untergliedern sich in tatsächliche und unterstellte Beiträge. Sie können von gebietsansässigen oder gebietsfremden Arbeitgebern gezahlt werden.

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