Teilzeitbeschäftigte Personen - Insgesamt

Erwerbstätige sind Personen, die während der Berichtswoche mindestens eine Stunde lang gegen Bezahlung oder zur Erzielung eines Gewinns gearbeitet oder eine vorhandene Erwerbstätigkeit vorübergehend nicht ausgeübt haben. Dazu zählen auch mithelfende Familienangehörige. Die Unterscheidung zwischen Vollzeit- und Teilzeittätigkeit wird anhand der spontanen Antworten der Befragten getroffen. Eine genauere Unterscheidung zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung ist nicht möglich, weil die Arbeitszeiten je nach Mitgliedstaat und Wirtschaftszweig unterschiedlich sind.

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