Erstmals erteilte Aufenthaltstitel nach dem Grund für die Erteilung

Eine Aufenthaltserlaubnis bedeutet jegliche gültige Genehmigung die von den Behörden eines Mitgliedstaats ausgestellt wird zum rechtmäßigen Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Drittstaatsangehörigen und für mindestens 3 Monate gültig ist. Erste Genehmigung bedeutet die Aufenthaltserlaubnis die für eine Person zum ersten Mal ausgestellt wird. Eine Aufenthaltserlaubnis wird ebenfalls als eine erste Genehmigung berücksichtigt, wenn die Zeitspanne zwischen Ablauf der alten Bewilligung und dem Beginn der Gültigkeit der neuen aus dem gleichen Grund erteilten Genehmigung mindestens 6 Monate ist, unabhängig von der Jahr der Ausgabe der Genehmigung.

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