Straßengüterverkehr

Basis dieser Tabelle ist die Verordnung (EC)1172/98 vom 25.Mai 1998 über die Erfassung des Güterkraftverkehrs der in den Mitgliedstaaten zugelassenen Güterkraftfahrzeugen. Die Mitgliedstaaten können die Güterkraftfahrzeuge, deren Nutzlast oder zulässiges Gesamtgewicht einen bestimmten Wert unterschreitet ausnehmen. Dieser Wert darf jedoch 3,5 t Nutzlast oder 6 t zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten. Diese Fahrzeuge sind nicht Gegenstand der Ausweisung.

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