Personen außerhalb der Erwerbsbevölkerung aufgrund familiärer Betreuungspflichten nach Geschlecht
Zur Bevölkerung außerhalb der Erwerbsbevölkerung gehören Personen, die nicht erwerbstätig sind und entweder nicht aktiv auf der Suche nach Arbeit sind oder nicht für eine Arbeit zur Verfügung stehen (selbst wenn sie einen Arbeitsplatz gefunden haben, der in der Zukunft beginnen wird). Daher sind sie weder erwerbstätig noch arbeitslos. Diese in der EU-Arbeitskräfteerhebung (EU-LFS) verwendete Definition basiert auf den Beschlüssen der Internationalen Konferenz der Arbeitsstatistiker (ICLS), die von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) organisiert wird. Zu den von diesem Indikator erfassten Gründen für die Nichterwerbstätigkeit gehört die „Betreuung von Erwachsenen mit Behinderungen oder Kindern“. Berücksichtigt werden nur Personen, die Arbeitsbereitschaft zeigen, obwohl sie nicht erwerbstätig sind.