Patentanmeldungen beim Europäischen Patentamt nach Wohnsitzland der Anmelder / Erfinder

Der Indikator misst die Zahl der Anträge auf Patentschutz für eine Erfindung, die beim Europäischen Patentamt (EPA) eingereicht wurden, unabhängig davon, ob sie bewilligt wurden oder nicht. Die Zahl der Anmeldungen umfasst direkte europäische Anmeldungen, die im Bezugsjahr eingereicht wurden (Direkte Anmeldungen) und internationale Anmeldungen (PCT-Anmeldungen), für die sich der/die Anmelder dafür entschieden hat/haben, ihre Erfindung in Europa durch Auswahl des EPA im Berichtszeitraum (regionale Anmeldung) zu schützen.

Der Indikator wird sowohl nach Land des Antragstellers als auch nach Land des Erfinders dargestellt: Für erstere werden die Patentanmeldungen nach dem Wohnsitzland des Anmelders vergeben, das auf dem Anmeldeformular aufgeführt ist. In Fällen, in denen im Antragsformular mehrere Antragsteller genannt sind, gilt das Wohnsitzland des ersten aufgeführten Antragstellers (Grundsatz des ersten Antragstellers). Das Wohnsitzland des (ersten) Antragstellers ist nicht unbedingt dasselbe wie das Wohnsitzland des Erfinders/der Erfinder. Die Daten zeigen die Gesamtzahl der Anträge pro Land und pro Million Einwohner. Für Letztere werden die Anträge nach dem Wohnsitzland des Erfinders aufgeteilt. Werden mehrere Erfinder im Antragsformular erwähnt, so wird der Antrag proportional zu den entsprechenden Wohnsitzländern der Erfinder (Fragmentzählungen) aufgeteilt.

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