Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag in Prozent der Gesamtzahl der Arbeitnehmer

Tätigkeit kann als befristet betrachtet werden, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind, dass ihre Beendigung von objektiven Bedingungen abhängt, beispielsweise von einem bestimmten Termin, von der Erledigung eines Auftrags oder der Rückkehr eines Arbeitnehmers, der vorübergehend ersetzt wurde. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag wird die Bedingung für dessen Beendigung im Allgemeinen im Vertrag genannt. In diese Gruppen fallen: a) Saisonarbeiter; b) von einem Arbeitsamt bzw. einer Arbeitsvermittlung angestellte Personen, die zur Ausführung eines Arbeitsauftrags an Dritte weiter verliehen werden (es sei denn, es liegt ein schriftlicher unbefristeter Arbeitsvertrag vor); c) Personen mit speziellen Ausbildungsverträgen. Der Indikator bezieht sich auf die EU-Arbeitskräfteerhebung.

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