Öffentlicher Schuldenstand (VÜD-Konzept, konsolidiert) - vierteljährliche Daten

Die vierteljährlichen Daten zum öffentlichen Schuldenstand sind vom Konzept her konsistent mit den entsprechenden jährlichen Daten, die auf der Grundlage der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VÜD und ESVG 2010) erstellt werden. Für das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) sowie für die Zwecke des Wachstums- und Stabilitätspakts, enthält das derzeitige Protokoll 12, beigefügt zu der konsolidierten Fassung 2012 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, eine vollständige Definition des öffentlichen Schuldenstandes: Schuldenstand ist der Nominalwert (Nennwert) aller am Ende des Jahres ausstehenden Bruttoverbindlichkeiten nach Konsolidierung innerhalb und zwischen den einzelnen Bereichen des Staatssektors. Diese Definition wird ergänzt durch die Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 220/2014 der Kommission (beinhaltet nur aktualisierte Verweise auf ESVG 2010 Instrumente), in der die Bestandteile des öffentlichen Schuldenstandes unter Bezug auf die Definition der Verbindlichkeiten im ESVG 2010 spezifiziert werden. In diesem Zusammenhang entspricht der Schuldenstand bei einem Verfahren für übermäßiges Defizit (VÜD) der Summe der Verbindlichkeiten am Ende des Jahres, die alle Einheiten des Sektors Staat (S. 13) in den folgenden Kategorien einschließt: AF. 2), Bargeld und Einlagen (AF. 3), Schuldverschreibungen (AF. 4) und Kredite. Die Daten sind nicht saisonbereinigt und werden in Mio. Landeswährung und in % des BIP dargestellt. Das BIP, das im Nenner des Leitindikators verwendet wird, stammt aus der ESVG 2010 Datenübermittlung und nicht aus dem VÜD Übermittlungen, dies erklärt die Unterschiede, die zwischen dem jeweils in % des BIP angegebenen Schuldenstand nach dem VÜD und dem laut Anzeiger für das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit auftreten und sich aus unterschiedlichen Zeitplänen für die Übermittlung der revidierten BIP-Daten ergeben können. Die Unterschiede zwischen den jährlichen und vierteljährlichen Daten über den Schuldenstand können sich aus der unterschiedlichen Zeitplänen für die Übertragung der revidierten Daten ergeben. Die von den Mitgliedstaaten im April und Oktober übermittelten jährlichen VÜD-Daten sind Gegenstand einer sorgfältigen Überprüfung durch Eurostat, die dazu führen kann, dass die letzten vierteljährlichen Daten revidiert werden.

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